| a) aktiven Mitgliedern |
| b) fördernden Mitgliedern |
| c) Ehrenmitgliedern und Ehrenvorsitzende |
| a) wenn ein Mitglied länger als ein Jahr seinen Beitragspflichten gegenüber dem Verein nicht nachgekommen ist und trotz schriftlicher Aufforderung nicht erfüllt, |
| b) bei groben oder wiederholten Vergehen gegen diese Vereinssatzung; |
| c) wegen unehrenhaften Verhaltens, Unehrlichkeit oder sonstiger das Ansehen des Vereins schädigenden Handlungen. |
| a) Beiträgen der Mitglieder |
| b) Einnahmen aus Vereinsveranstaltungen |
| c) freiwilligen Spenden |
| d) sonstigen Einnahmen (z.B. Inventarverkauf) |
| a) Verwaltungsausgaben |
| b) Aufwendungen im Sinne des § 2 |
| a) der Vorstand |
| b) die Mitgliederversammlung |
| c) die Jahreshauptversammlung |
| a) dem 1. Vorsitzenden (Clanleader) |
| b) dem 2. Vorsitzenden (2nd. Leader) |
| c) dem Hauptkassierer |
| d) dem Schriftfüher |
| e) den Abteilungsleitern (Division Leader) |
| f) den Ehrenvorsitzenden |
| a) Jahresberichte |
| b) Rechnungsbericht und Bericht der Kassenprüfer |
| c) Entlastung des Vorstandes und der Abteilungen |
| d) Neuwahlen |
| e) Anträge und Verschiedenes |